Eisernes Buch
der Gemeinde Lobberich (1929)

- Lobberichs Fürsorge während des Krieges für die Bürgerschaft -

Buch S. 65 ff

eisernes Kreuz

Bereits im ersten Kriegsmonat beschloß der Gemeinderat, auch für die durch die Kriegswirren wegen mangelnder Beschäftigung in bedürftige Verhältnisse geratenen Familien in fürsorglicher Weise einzutreten. Er bewilligte einstimmig die für diese Unterstützungen notwendigen Mittel und ernannte eine Kommission von 12 Herren, die die Ansprüche zu prüfen und die Höhe der Unterstützungen festzusetzen hatte. Große Aufgaben mußte die Gemeindeverwaltung in Verbindung mit der Kriegsunterstützungskommission erledigen, um den zahlreichen Ansprüchen der durch die Not des Krieges Betroffenen nachzukommen. Die Fürsorge der Gemeinde Lobberich war entschieden eine weitgehende und vorzügliche, sie verdiente Anerkennung aller Kreise. Die Kriegsunterstützungskommission prüfte gewissenhaft alle Anträge und gewährte in weitherzigster Weise Unterstützungen, wo Bedürftigkeit vorlag.

Im November 1914 wurde von der Gemeinde Vorsorge für die Einkellerung von Speisekartoffeln getroffen. Ihre Beschaffung kam dadurch zum Abschluss, daß eine Reihe Lobbericher Landwirte sich bereit erklärten, von dennoch vorhandenen geringen Vorräten einen Teil der Gemeinde zu 3,50 Mark für 100 Pfund zu überlassen. Der Gemeinderat ermäßigte den Preis für die Bedürftigen auf 3 Mark. Auch wurde der Betrag, soweit als notwendig, von der Gemeinde als Vorschuß an die Bürger gegeben. Durch das Entgegenkommen des Herrn Carl Niedieck konnten die Kartoffeln durch das Fuhrwerk seiner Firma frei ins Haus geliefert werden.

Die Firma Niedieck & Co. kaufte ebenfalls 160 000 Pfund Kartoffeln, die sie an ihre Arbeiter 1 Mark unter Selbstkostenpreis pro Zentner abgab.

Auf Anregung der Kriegsunterstützungskommission stellten die Landwirte Lobberichs bereitwilligst für die Linderung der Not der Gemeinde Lebensmittel unentgeltlich zur Verfügung. Durch freiwillige Fuhren wurden an die Gemeinde abgeliefert: Kartoffeln, Möhren, Rüben, Mehl, Getreide usw.

Landwirte, die an Feldfrüchten keinen Überfluß hatten, gaben gerne bares Geld.

Herr Carl Niedieck ließ im Januar 1915 für seine Arbeiter 10 000 Pfund holländische Möhren kommen, die er, wiebei den Kartoffeln, weit unter Selbstkostenpreis abgab.

In einer Gemeinderatssitzung Anfang 1915 wurde, um einer etwaigen Fleischnot vorzubeugen, ein Betrag von vorläufig 30 000 Mark zur Beschaffung und Aufstapelung von Schweinedauerfleisch bewilligt. Die Regierung hatte nämlich den Städten und Gemeinden über 5000 Einwohner die Verpflichtung auferlegt, Vorräte an Dauerware zu beschaffen. Daß dieser Beschluß des Gemeinderats lange Besprechungen erforderte, versteht sich wohl von selbst. Eingehend wurde die Angelegenheit nach allen Seiten hin erwogen und schließlich setzte maneine Kommission ein, der die nicht ganz leichte Durchführung des Einkaufs, der Herstellung, der Aufbewahrung und die Vereinbarung mit den Metzgern überlassen bleiben sollte. In mehreren Sitzungen wurde eine Einigung mit denselben über die von der Gemeinde zu zahlenden Preise für Speck, Schinken und Dauerwurst erzielt. Die ersten 20 Schweine wurden von der Gemeinde aufgekauft und an mehrere Metzger zum Selbstkostenpreis, der als Vorschuß auf die zu liefernde Dauerware gegeben wurde, weitergegeben. Die fertiggepökelte und geräucherte Ware kaufte die Gemeinde zu einem angemessenen Preise zurück und stapelte sie zum späteren Verkauf auf. Die Metzger mußten für haltbare Ware garantieren.

Die Gemeinde hatte bis Mitte Februar 1915 zur Verarbeitung von Dauerware bereits 100 Schweine zum Preise von 85 bis 90 1/2 Pfg. pro Pfund Schlachtgewicht, teils in hiesiger Gegend, teils in Holland und auf dem Markte in Köln aufgekauft. Die Metzger hatten abzuliefern: 2 Seiten Speck, die Vorder- und Hinterschinken, und die Dauerwurst, zusammen 80% des erhaltenen Gewichtes. Diese Ware wurde mit einem Preisaufschlag von der Gemeinde zurückgekauft. Die Aufbewahrung der Dauerware erfolgte im Gemeindespritzenhaus an der Alleestraße und auf den Speicherräumen des Rathauses.

Die Kriegsunterstützungskommission tagte in mehreren Sitzungen, um auch Stellung zu nehmen zu der Regelung der wichtigen Frage der Brot- und Mehlversorgung der Gemeinde wiesie durch die Bundesratsverordnung vorgeschrieben war. Die in der Gemeinde Lobberich festgestellten und beschlagnahmten Frucht- und Mehlvorräte waren in der ersten Zeit so reichlich, daß die Gemeinde den größten Teil an die Kriegsgetreidegesellschaft in Berlin abgeben konnte, ohne daß die Versorgung der hiesigen Bevölkerung in Frage gestellt wurde. Die Regelung dieser Angelegenheit war vom Kreiskommunalverband den Gemeinden übertragen worden. Zur genauen Durchführung der Bundesratvorschriften bedurfte es überall einer wohlüberlegten Organisation. In Lobberich wurden zu diesem Zwecke mehrere Kommissionen eingesetzt. Eine Kommission, bestehend aus Landwirten der verschiedensten Bezirke der Gemeinde, übernahm die Prüfung der Vorratsangaben und vermittelte die regelmäßige Abgabe an die Bäcker und Müller sowie an die Kriegsgetreidegesellschaft. Die andere Kommission, bestehend aus Fachleuten, mußte die von den Bäckern benötigte Menge Mehl feststellen und dieserhalb mit der ersten Kommission Hand in Hand arbeiten. Eine größere Kommission, bestehend aus Bürgern der Gemeinde, übernahm die monatliche Ausgabe von Brot- und Mehlkarten an die Haushaltungen und die sich hieraus ergebende Kontrolle.

Im Mai 1915 hatte die Gemeinde wieder einige Eisenbahnwaggons Kartoffeln angekauft. Sie gab diese an die Bürgerschaft zum Selbstkostenpreis ab. Die minderbemittelte Bevölkerung und die Familien der einberufenen Mannschaften erhielten die Kartoffeln zu bedeutend herabgesetztem Preise. Der Preis wurde vom Gemeinderat bestimmt.

Am 20. Mai 1915, nachmittags von 1 1/2 bis 7 Uhr, begann die Gemeinde mit dem Verkauf der von ihr eingelegten Fleischdauerware. Die Preise waren auf`s Billigste festgesetzt. Es kosteten pfundweise: Dauerwurst 1,90 Mark, Hinterschinken 1,70 Mark, Vorderschinken 1,50 - 1,60 Mark, Speck 1,40 und 1,50 Mark, Kinnbacken 1,40 Mark. In welcher Weise die Ware zumVerkauf gelangte, regelte eine amtliche Bekanntmachung. Nur Lobberichern wurde Fleisch verabfolgt, die Brotkarte diente als Ausweis. Die zum Verkauf gelangende Ware war gut, da minderwertige Ware nicht eingelegt wurde. Ein Gang durch den Aufbewahrungsraum überzeugte, welchen Wert die Gemeinde auf die Pflege der Dauerware legte. Was zunächst in die Augen fiel, war der hohe luftige und saubere Ort, wo dieselbe untergebracht war. Auf kräftigen Gestellen hingen die Schinken, sauber eingehüllt in weiße Säckchen, der durchwachsene Speck, die Nackenstücke, die Würste, die Kinnbacken usw., die alle vom Fachmann mit besonderer Sorgfalt gehütet wurden. So war jede Bürgschaft gegeben, daß der Käufer nur beste Ware erhielt. Der Wert der Dauerwarebelief sich auf 32 000 Mark. Der Andrang von Kauflustigen war recht stark und ging die Ware flott ab. Es wurde vorläufig an jedem Donnerstag nachmittags verkauft.

Weiter betätigte sich die Fürsorge der Gemeinde in der Beschaffung von Speisekartoffeln für ihre Bevölkerung.

Der Verkauf der Kartoffeln fand jeden Dienstag und Freitag, nachmittags von 2 Uhr ab, statt. Die Abgabe erfolgte zum Selbstkostenpreis der Gemeinde, die I. Sorte kostete 7 Mark und die II. Sorte 6,30 Mark je Zentner. Für die Familien der Kriegsteilnehmer war der Preis allgemein auf 5 Mark festgesetzt. Die weniger bemittelten Bürger sowie diejenigen, die Kriegs- und Gemeindeunterstützung bezogen, erhielten den Zentner zu 3 Mark.

In der Gemeinderatssitzung vom 15. September 1915 wurde beschlossen: "Der Ausschuß für Dauerware wird ermächtigt, im Rahmen des Kredits von 20 000 Mark Kartoffeln und andere Lebensmittel nacheigenem Ermessen einzukaufen. Die Kartoffeln sollen an jedermann gegen bar zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Ueber den Zeitpunkt der Einstellung des Gemüse-, Kartoffel-, usw. Verkaufs auf dem Wochenmarkte soll die Dauerwarenkommission bestimmen".

Im Oktober 1915 wurden der Gemeinde von der zuständigen Reichsstelle als außerordentliche Zuweisung eine größere Menge holländischen Käse, Schmalz, Speck und weiße Bohnen überwiesen, die an die Bevölkerung zu mäßigen Preisen abgegeben wurden. Auch verkaufte die Gemeinde in der Markthalle (Spritzenhaus) Heringe. Als Höchstmenge wurde 1 Dutzend abgegeben.

Im März 1916 genehmigte der Gemeinderat den mit den hiesigen Landwirten abgeschlossenen Vertrag über die Sicherstellung der Kartoffelversorgung der Gemeinde für das Jahr 1916. Hierzu war eine Anbaufläche von etwa 700 Morgen erforderlich. In derselben Zeit beschlossen die hiesigen Landwirte, die für die Gemeinde Lobberich erforderlichen Schweine zur Sicherung der Fleischversorgung zu mästen.

Wie in früheren Jahren, so gab auch im Herbst 1916 die Firma Niedieck & Co. ihren Arbeitern durch Lohnvorschüsse die Möglichkeit, die nötige Menge an Winterkartoffeln zu beschaffen.

Die Geschwister Windbergs, Sassenfeld, überwiesen, wie in den beiden vorhergehenden Kriegsjahren, auch für den dritten Kriegswinter der hiesigen Verwaltung unentgeltlich 30 Zentner Kartoffeln zur Verteilung an die Armen.

Von der Gemeinde wurden ca. 60 000 Pfund Weißkohl eingekauft und an die Gemeindeeingesessenen zum Preise von 2,70 Mark je Zentner abgegeben. Der Kappus wurde von hiesigen Landwirten geliefert.

Wie in früheren Jahren hatte auch im 3. Kriegsjahre die Firma I.L. de Ball & Co. den Kartoffelbedarf für ihre Arbeiter eingekauft.

Herr Carl Niedieck und Fräulein Luzie Niedieck stellten im November 1916 der Gemeinde je 5 000 Mark für die Einrichtung einer Volksküche zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloß, sich mit 5 000 Mark an dieser Einrichtung zu beteiligen. Diese Einrichtung ist aber leider nicht mehr zustande gekommen.

Im Herbst 1916 wurde die Suppenküche des Herrn Geheimrats van der Upwich für den dritten Kriegswinter für die Kinder seiner einberufenen Arbeiter eröffnet. Am ersten Tage waren schon 140 Kinder zur Stelle.

In Anbetracht der ungewöhnlichen Verteuerung der meisten Lebensmittel zahlte die Firma Niedieck & Co. ihren Angestellten und Werkmeistern für den Monat März 1917 das doppelte Gehalt.

Bei der Firma de Ball & Co. wurden an sämtliche bei ihr beschäftigten Personen Teuerungszulagen gegeben. Die Arbeiterschaft und Handwerker erhielten, wie Weihnachten 1916, nach der Zahl ihrer noch schulpflichtigen Kinder angemessene Unterstützungen. Ebenso erhielten alle Angestellten Teuerungszulagen.

Im Juni 1917 zahlte die Firma Niedieck ihren verheirateten Arbeitern eine Teuerungszulage von 10 bis 20 Mark.

Für den Gemeindebezirk Lobberich wurde im September 1917 eine Annahmestelle abgelegter Kleidungs- und Wäschestücke eingerichtet. Ihr Zweck bestand darin, die minderbemittelte Bevölkerung der Gemeinde mit Winterkleidung zu versorgen. Die Leitung der Annahmestelle wurde Herrn Wilhelm Kother, Markt, übertragen. Die diesbezügliche Bekanntmachung in der "Rhein und Maas" lautete:

"Nachdem mir die Durchführung des Erwerbs, der Verarbeitung und Veräußerung getragener Kleidungs- und Wäschestücke und getragener Schuhwaren auf Grund der Ausführungsbestimmungen der Reichsbekleidungsstelle zur bezl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Dezember 1916 durch Verfügung des Herrn Landrats für den Gemeindebezirk Lobberich übertragen worden und damit das alleinige Recht zum Ein- und Verkauf der gedachten Gegenstände auf die von mir unter Leitung des Herrn Wilhelm Kother errichtete Annahmestelle übergegangen ist, fordere ich die Bürger Lobberichs im Interesse der Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit Winterkleidung dringend auf, die noch in ihrem Besitz befindlichen abgelegten Kleidungs- und Wäschestücke und Schuhe pp. an die bezeichnete Annahmestelle abzuliefern. Die Annahme der abgelieferten Gegenstände erfolgt grundsätzlich gegen Entgelt. Unentgeltlich angebotene Stücke kann die Annahmestelle auch ohne Gewährung einer Entschädigung erwerben. Grundsätzlich sind nur solche Kleidungs- und Wäschestücke anzunehmen, die sich wieder zu gebrauchsfähigen Sachen, wenn auch unter Zuhilfenahme von Ersatzstücken (Flicken usw.) herrichten lassen. Schuhwaren werden in jeder Beschaffenheit angenommen. Die Abschätzung des Wertes der abgelieferten Sachen erfolgt durch den Sachverständigen, dessen Preisfestsetzung für den Veräußerer und Kommunalverband bindend ist. Die Auszahlung des Preises soll in der Regel bei der Ablieferung geschehen, ist dies nicht möglich, so wird ein Empfangsschein ausgestellt und Zeit und Ort der Bezahlung angegeben. Wer bei der Annahmestelle ein getragenes, aber noch gebrauchsfähiges Paar Schuhe oder Stiefel, deren Unterboden aus Leder besteht, entgeltlich oder unentgeltlich abliefert, erhält dafür auf Wunsch eine Abgabebescheinigung, auf Grund welcher ihm ohne Prüfung der Notwendigkeit ein Bezugsschein über ein Paar der in dem Verzeichnis der Luxus-Schuhwaren aufgeführten Fußbekleidungsstücke ausgestellt wird. Für dieselbe Person dürfen aber bis Ende 1917 nur zwei derartige Bezugsscheine ausgestellt werden. Die Annahmestelle ist während der üblichen Geschäftsstunden geöffnet. Die Ablieferung der Sachendurch Beauftragte ist zulässig, auch werden die Sachen auf Wunsch aus den Wohnungen abgeholt. Bezgl. Anträge sind an die Annahmestelle zu richten. Die abgelieferten Sachen werden durch die Annahmestelle nach Reinigung und Instandsetzung zum Selbstkostenpreise an die minderbemittelte Bevölkerung verkauft."

Lobberich, den 15. September 1917.

Der Bürgermeister.

 


Die Firma Niedieck & Co. überwies im Oktober 1917 ihren Angestellten und Meistern wieder zwei Drittel des Monatsgehaltes als Teuerungszulage. Den Arbeitern wurden Vorschüsse zum Einkauf von Kartoffeln bewilligt.

DerGemeinderat bewilligte eine Beihülfe von 100 Mark für die Spende zum Besten des Säuglings- und Kinderschutzes.

Die Suppenküche des Herrn Geheimrats v. d. Upwich wurde im Dezember 1917 zum vierten Mal eröffnet. Ungefähr 100 Kinder nahmen diesmal teil.

Nachdem die Firma de Ball & Co. noch im September 1917 all ihren Angestellten eine beträchtliche Teuerungszulage hatte zukommen lassen, verteilte sie im Dezember 1917 an sämtliche Angestellte bedeutende Geldgeschenke.

Am Weihnachtsabend wurden bei derselben Firma sämtliche Meister, Gehülfen, Arbeiter und Arbeiterinnen wieder mit einer reichlichen Teuerungszulage bedacht. Alle in genannter Firma Beschäftigten erhielten dieselbe Zulage, wie sie ihnen auch vor Ostern 1917 überreicht worden war. Bei den Verheirateten erhöhte sich die Zulage nach der Zahl der Kinder.

Aufruf

In diesem Jahre wird es ganz besonders schwer fallen, den armen Kindern der Gemeinde Lobberich, deren Väter und Brüder draußen für uns kämpfen, die notwendigsten Kleidungsstücke zu beschaffen. Auch Bedürftige Kriegsinvaliden, die zur Heimat entlassen, sind nicht in der Lage, sich bürgerliche Kleidung zu verschaffen. In so manchen Schränken und Kommoden liegen noch Herren- und Damenkleiderund Unterzeuge, die für den Besitzer entbehrlich, für arme Kinder und für Kriegsbeschädigte aber noch passendgemacht werden können. Auch für die Säuglinge armer Kriegerfrauen fehlt es an der nötigen Wäsche. Gerade in der Jetztzeit ist es vaterländische Pflicht eines jeden, alles Entbehrliche an Kinderwäsche den örtlichen Wohltätigkeitsorganen zur Verfügung zu stellen.

Darum ergeht an die Bürger Lobberichs, die sich in ihrer Opferfreudigkeit noch immer glänzend hervorgetan haben, die dringende Bitte:

Gebt alles Entbehrliche an Kleidungsstücken, Unterzeug und Kinderwäsche ab.

Die Fräulein Lehrerinnen werden am 12. März dss? Jrs. nachmittags, nötigenfalls an dem darauf folgenden Tage in den einzelnen Häusern vorsprechen und durch die Schulkinder die Sammlung vornehmen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die gesammelten Gegenstände nur den Bürgern Lobberichs zugute kommen.

Auf Wunsch erfolgt Bezahlung.

Lobberich, den 28. Februar 1918

Der c. Bürgermeister Der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins

 


Die im Anschluß an diesen Aufruf imMärz 1918 stattgefundene Sammlung hatte ein erfreuliches Ergebnis. Es wurden durchweg gute Sachen gegeben, darunter viele wertvolle, kaum getragene Stücke. Große Anerkennung verdient auch der unermüdliche Sammeleifer der Lehrerinnen, die die nicht leichte Aufgabe des Sammelns bereitwilligst übernommen hatten. An der Sammelstelle kamen ein:

97 Erstlingshemdchen, 109 Erstlingsjäckchen, 11 Wickel, 48 Nabelbändchen, 64 Kindertücher, 4 wollene Kindertücher, 5 Windelhöschen, 57 Kinderhemdchen, 22 Kinderhöschen, 10 Kindermützchen, 5 Nachthöschen, 1 Nachthemd, 9 Knabenhemden, 17 Knabenhosen, 22 Knabenblusen und -röcke, 14 Knabenschürzen, 8 Mädchenkleider, 22 Mädchenunterröckchen, 42 Kinderkleidchen, 5 Kindermäntelchen, 7 Mädchenblusen, 12 Mädchenkleider, 43 Mädchenschürzen, 4 schwarze Mädchenschürzen, 1 Kindermuff, 28 Paar Kinderstrümpfe, 12 Paar Kinderschuhe, 5 Paar Handschuhe, 2 Tischtücher, 14 Bettücher, 14 Handtücher, 8 Taschentücher, 88 Damenblusen, 12 Kleiderröcke, 9 Jacken, 10 Damenunterröcke, 6 Damenbeinkleider, 16 Damenhemden, 3 Nachtjacken, 4 Paar Damenstrümpfe, 2 Nachtmützchen, 6 Untertaillen, 11 Herrenhosen, 13 Herrenwesten, 5 Herrenröcke, 4 Herrenüberzieher, 5 Unterhosen, 35 Kragen, 5 Vorhemden, 29 Herrenhemden, 4 Halsbinden, 21 Mützen und Hüte, 3 gestrickte Jacken, 10 Zierschürzen, 2 Umschlagtücher, 15 Kissenbezüge, 4 bunte Decken, 3 Paar Schuhe, Stoff, neu, 6 Meter, 1 Turnhose.

Der hiesigen Gemeinde wurden im September 1918 60 Pfund Tabak überwiesen zur Verteilung an Personen von über 60 Jahren.

Ebenso gingen der Gemeinde von der Reichsbekleidungsstelle Wäsche, Strümpfe und Kleidungstücke zu, die in folgenden Geschäften zum Verkauf kamen:

  • Wilh. Kother, Markt: Kleiderröcke, Männerhemden Herrensocken und Frauenstrümpfe.
  • Wwe. Stern, Hochst.: Kleiderröcke, Männerhemden, Herrensocken und Frauenstrümpfe.
  • M. Gartz, Breyeller Str.: Mädchenkleider, Herrensocken, Frauen- und Kinderstrümpfe.
  • K. Winz,Breyeller Str.: Frauenunterröcke, Frauenbeinkleider, Herrenunterhosen und Kinderstrümpfe.
  • J. Bouscheljong, Hochstr.: Frauenbeinkleider, Frauenunterröcke, Herrenunterhosen und Herrensocken.
  • H. Lücker,Marktstr.: Frauenhemden, Frauenbeinkleider und Herrensocken.
  • Fr. Grünewald, Marktstr.: Frauenhemden, Frauenbeinkleider und Herrensocken.
  • Ww. Heyer, Hochstr.: Frauenhemden, Mädchenkleider, Herren- und Kinderstrümpfe.
  • Lambert Dors, Bahnstr.: Frauenhemden, Mädchenkleider, Herrensocken und Kinderstrümpfe.

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