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Sechzehntes Kapitel

Sonstige, in adeligem Besitze gewesene Güter Lobberich's

1. Der Breuckelshof.

Der "Breuckelshof" auch jetzt "Bröckelshof" und in den alten Urkunden immer der "Hof zu Breuckel" genannt, wurde schon i.J. 1398 als Lehen der Familie von Bocholtz zu Bocholtz aufgezählt und verblieb bei dieser Familie, bis er im ersten Viertel des jetzt verflossenen Jahrhunderts in Privatbesitz überging. Im Jahre 1748 betrug seine Größe 64 1/4 Morgen, 3 Ruten, 8 Fuß; i.J. 1863 hatte er 72 Ruten 60 Fuß Haus und Hof, 1 Morgen, 163 Ruten, 30 Fuß Garten und Baumhof, 61 Morgen, 117 Ruten, 40 Fuß Ackerland, 1 Morgen, 57 Ruten, 60 Fuß Wiesen und 8 Morgen, 78 Ruten Holzung.

In der Teilung der Kinder Johann's von Bocholtz und Katharina von Bocholtz unter anderem auch den "hoff toe boeckel", welcher 1398 den "hoff to Breuckel" genannt wird. Im Jahre 1718, bei ihrer Heirat mit dem Freiherrn Gerhard von der Reck, gehörte der "Bruechelshoff" der Freifrau Anna Maria Amalia, Freiin von Gymnich zu Blatten, Witwe des 1711 verstorbenen Freiherrn Johann Arnold von und zu Bocholtz.

Ueber spätere Belehnungen mit dem Bröckelshofe und anderer Güter der Familie von Bocholtz giebt uns folgendes Dokument Aufschluß:

"Specifiatie von den leenen van wylen de vryheern von Lobberich. 1. T' huys boeckholt warmede beleent is Gerard Cremerenn als hulder von A.M.A. vryheer van Reck den 21..1743. 2. t' Erve aengen Zittard alias Mersenshoff. 3. Twee derden deelen der Herrlyckheit Lobberich. 4. Het goet te Broeck waermede beleent ist Gerard Cremer als hulder van A.M.A. vryherr von Reck 31.8.1743. 5. Den hof Breuckel waermede beleent is Francis Adam van Asserden al hulder von de vrouwe Douariere van Boeckholtz (spätere Frau von der Reck) tot Ruremonde den 4. meert 1713. 6. Een derdeel der Heerlyckheyt Lobberick warmeede beleent is den Ad. J. E. Portmans als hulder von A. M. A. vryheer von Reck den 12. ockt. 1719. 7. Weggenhof, warmede beleent is den Ad. J. E. Portmans als hulder van A. M. A. vryheer van Reck 12. ockt. 1719. 8. t' huys zum Hove warmede beleent is Gerard Cremeren als hulder van M. M. Vryvrow van Mirbach, gebohrne van Boeckholt den 21.8.1743. Alle de voors, leenen syn been, gelderschen rechten und 15 Goldgulden de verhergewaeden.

N.B. Een derdeel der Herryckhyt Lobberick, het huys de Broeck, ende den hoff int Slibbeck sin beswaert met dry differente Copitale somme vermogens des brieven van prolongatie van octroy aenvangende den 17. August 1741 ende commen t'expireren met den 17. August 1747.

Mit den zwei Dritte der Herrlichkeit Lobberich wird den 26. Januar 1775 Wilhelm Ludwig Freiherr von Mirbach, Oberamtmann zu Wassenberg) 1, als Hulder für Maria Margaretha und Anna Franziska Freiinnen von Bocholtz zu Lobberich, belehnt, und um dieselbe Zeit empfängt den Hof zu Breuckel in Lobberich gelegen Freiherr Ardian Const. von Bentinck zu

Anm. 1)War ein jüngerer Sohn der Max. Marg. von Bocholtz, Ehefrau von Mirbach.

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Limbrich Namens seiner Frau Anna Franziska Freiin von Bocholtz als Lehen.

Bei der Teilung der elterlichen Güter 1748, unter die beiden Erbtöchter von Bocholtz fiel der "Bröckelshof" der vorgenannten Freiin Anna Franziska von Bocholtz, Ehefrau von Bentinck zu, deren Sohn Maximilian, Freiherr von Bentinck, gestorben 1831, denselben aber noch vor seinem Tode aus Not verkaufen mußte und derselbe so an die jetzigen Besitzer kam.

2. Die sogenannte "Kothmühle"

Die sogenannte Kothmühle, eine Wassermühle unter Lobberich, wird in den Urkunden immer die "Kaetmühle" genannt. Im Jahre 1748 betrug die Größe ihrer Behausung, Ackerland und Holsgewachs zusammen 7 3/4 Morgen, 8 Ruten, 5 Fuß. Ueber diese Mühle sind viele Urkunden erhalten. Am 6. Januar 1441 vererbpachten die Erbgenamen von Krickenbeck mit Namen Harman und Aleyt van kreckenbeck, geheiten van der Neelsen, Johann von Weuelkouen und seine Ehefrau syn van Brempt, meynar in ghyn haen, Heinrick van buckenhouen und katharine in ghyn haen, seine Ehefrau, Tilman von heythusen und congont (kunigunde) van wevert seine Ehefrau Dries von heytusen und seine Ehefrau baets (Bea=trix) und Ida von Heythusen die "Kaetmoelen" mit samt ihren Laten und ihrem Mühlzwang und 5 Morgen Ackerlandes, gelegen gegenüber der Mühle und geheißen "das mühlenland" zu ewigen Zeiten, gegen Lieferung von jährlich 12 Malter Roggen, Lobbericher Maßes am 6. Januar in der Kaetmühle, oder längstens 14 Tage später, am heynen mollener und katharina greuen seine Ehefrau. Für Aled von Krickenbeck siegelte ihr Oheim steuen (Stephan) van Kreckenbeck geheiten van der Neelsen. Die Vererbpächter lieferten gleichzeitig dem heynen moellner (müller) das Verzeichnis aller Höfe und Häuser aus, welche gezwungen waren, auf der "Katmühle" mahlen zu lassen. Am 23. April 1473 verkauften Carl von Wyenhorst und Beatric Ingenhaen, seine Gattin, unter anderem ihren Anteil an der "Kaitmühle" dem Arnold von Bocholtz. Sie siegelten mit Johann von Wienhorst, Heydnrich van bockenum und dessen Ehefrau Catharina ingen haen, die Schwägerin resp. Schwester der Verkäufer. Am 17. Mai 1523 verkauft Aled v. Heithusen, Tochter des verstorbenen Goert van Heythusen, unter anderem 3 Sester Roggen aus der Kaetmühle an Goert von Bocholtz-Ingenhoven und dessen Ehefrau Maria von Buschfeld. Am 24. Juli 1525 verpachten Goert von Bocholtz und seine Gattin Maria von Buschfeld die Kaetmühle auf 12. Jahre. Bei der Teilung zwischen den Söhnen der vorgenannten Johann und Hermann von Bocholtz, erhielt ersterer am 28. März 1545 unter anderem auch die auf der Nette liegenden "Kaetmühle" binnen Lobberich. Im Jahre 1656 verpachtete Johanna von Dript, die Witwe des vorgenannten Johann von Bocholtz-Ingenhoven die Kaetmühle auf 6 Jahre, welches ihre Söhne Arndt und Jelis mit unterschrieben,. Bei der Teilung am 15. Oktober 1575, unter den Kindern Johannes von Bocholtz und Johanna v.Dript, fiel unter anderem die Kaetmühle an die Geschwister Arnold und Johanna von Bocholtz. Am 17. Juni 1597 übertragen Margaretha von Wevelkoven, Witwe des Rütger von Wevelkoven und ihre Kinder Johann und Elisabeth, von Schultheiß und Scheffen zu Lobberich zugunsten von Sophie, Tochter und Schwester der ersteren, Nonne im Kloster der 11000 Jungfrauen zu Venlo, diesem Kloster , genannt " in den Weyden", 2 Malter Roggen aus der Kaetmühle und einen Freibrief für 18 Weißpfennige Rente auf "Maas-Gut in gen Eyckhoff" im Dorfe Lobberich und verzichten darauf mit Hand, Halm und Mund. Bei der Eheberedung zwischen Arnold von Bocholtz, Kapitän Sohn Johanns und Johanna von Dript und Maria von Spee, am 23. Juni 1612, wurde vereinbart, daß Arnold unter anderem "die hälfte von der Kattmoelen mit den Camp darbei gehörend", mit in die Ehe bringen soll. Bei der Teilung i.J. 1649 wurde bestimmt, daß die Einkünfte aus der Kaetmühle, weil man deren Wert nicht im Voraus bemessen könne, jährlich geteilt werden sollen. Auf dem Hause Bronsum erteilen am17. Januar 1681 die Eheleute Hans Ulrich von Bexs und Anna Maria von Rolshausen Vollmacht zum Verkauf ihres Anteils an der Erbschaft des Jeronimus Horst und insbesondere ihres fünften Teiles an der Kaetmühle. (Bex war ein Sohn der Margaretha von Bocholtz, Ehefrau Bex, welche eine Tochter des Jelis v. Bocholtz-Ingenhoven aus dessen Ehe mit der Margaretha von Bocholtz-Bocholtz war.) Bei der Erbteilung i.J. 1748 fiel die Kothmühle an die jüngere Erbtochter Anna Franziska Freiin von Bocholtz, Ehefrau von Bentinck. Deren Sohn Freiherr Maximilian von Bentinck mußte noch vor seinem 1831 erfolgen Tode aus Not die Kothmühle verkaufen.

3. Die Neumühle und die dazugehörige Windmühle

Die "Neumühle" hat wohl diesen Namen von der später erbauten, hierzu gehörigen "Windmühle" erhalten. Früher , in allen Urkunden wird sie 1556 "die Roecx-

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water-moelen", und 1432 die "moelen toe Roexuort," und 1^748 "die Roxforter Wasser- und Windmühle" genannt. Dieselbe war bereits 1432 lange Zeit im Besitze der Familie von Bocholtz. In der Teilung der Geschwister von Bocholtz, am 21. Juli 1432 fiel "die moelen toe roexuort" nebst Haus Bocholtz und anderem, an Johann von Bocholtz. Später, als Johann von Bocholtz 1439 kinderlos starb, gingen diese Güter, mit Ausnahme der "roxforter Mühle" welche an seinen Schwager Gerart von Eyle und dessen Frau Elisabeth von Bocholtz fiel, auf seinen Bruder Wilhelm von Bocholtz über, welcher mit Mechtilde von Spee vermählt war. Wilhelm von Bocholtz kaufte aber die "moelen tot Roxfort" von seinem Schwager Gerart von Eyll. In der Teilung der Kinder Wilhelms von und zu Bocholtz, der bereits verstorben und seiner damals noch lebenden Witwe Mechtilde von Spee, am 7. Oktober 1456 fiel die Roxforter Mühle nebst Haus Bocholtz, Wolfsbusch und anderen Gütern an deren Sohn Johann von Bocholtz, und verblieb nunmehr in der Familie von Bocholtz zu Bocholtz bis in dem jetzt verflossenen Jahrhundert dieselbe durch Verkauf in Privatbesitz überging. Im Krickenbecker Rentbuche vom Jahre 1556 werden die Einkünfte des Herzogs von Geldern aus dieser Mühle folgendermaßen angegeben: "Van Roecx waeter moelen, die Joachim van Boickholt (der Enkel des vorerwähnten Johann )in effpacht heeft omme soenenthien (17) maelder Roggen Jaelixs staende maete, mickende Venloescher maten 19 maelder aen dardendeel van een maelder Roggen hier ocuer t Jaer geuallen Remigy en Lichtmisse t' maelder ad 48 St. br. compt hier - 46 L.8.s". Vor dem Jahre 1611 bestand bereits längere Jahre die zu dieser Mühle gehörige Windmühle, die der Mühle wohl den Namen "Neumühle" gegeben hat. Diese Windmühle, nahe am Orte gelegen, blieb stets mit der Wassermühle vereinigt und ist vor etwa 25 Jahren abgebrochen. Zu Lobberich am 22. August 1611 bekennen nämlich die Eheleute Friedrich von Robohl und Katharina von Bocholtz, (letztere Tochter des Eduard II. von Bocholtz-Wolfsbosch,) von ihrem Oheim und ihrer Tante Johann von und zu Bocholtz zu Burg Bocholtz, und Elisabeth von Eyll, Eheleuten, 80 König Philipps-Thaler zu schulden und verpfänden dafür ihren Anteil an der Windmühle zu Lobberich.

Bei der Teilung der Bocholtz'schen Güter unter die beiden Erbtöchter fiel die "Roxforter Wasser und Windmühle", bestehend in Wassermühle mit Haus, Scheune, Baumgarten und Ländereien, wie sie gegenwärtig gebraucht wird, durch (den Pächter Joris Schorren und in jeder "schattinge" bezahlt 1 Gulden, an Zehnte vom Land 1 1/2 Faß Roggen, 1 1/2 Faß Hafer und 5 Pfund Flachs, von 5 Morgen an Zehnte in die meursche (Mörs'sche) Pfandschaft 10 Stüber brab. und an dieselbe Pfandschaft für den "Wasserstrom" 16 und für de "Wind" 21 Gulden, beide brab. an die ältere Erbtochter Maria Margaretha, Baronesse von Bocholtz-Bocholtz, Ehefrau von Wilhelm Ludwig Joseph, Freiherr von Mirbach zu Harff. Der Ururenkel dieser Eheleute, Graf Johann Wilhelm von Mirbach-Harff, verkaufte in der letzten Hälfte des jetzt verflossenen Jahrhunderts die "Neumühle" samt ihrer nunmehr abgebrochenen "Windmühle" an die Verwandten der jetzigen Besitzer der Neumühle.

4. Der Höverhof.

Dieser sogenannten "Höfer" auch "Höver" und jetzt auch vielfach "Stapperhof" genannte Hof, im Niederbocholtz gelegen, wird in den alten Urkunden nicht genannt und muß wohl aus Teilen der Ländereien des Hauses Bocholtz oder des Wüstenhofes entstanden sein. Im Jahre 1748, bei der Teilung der Bocholtz'schen Erbgüter, gehörte er zu diesen und war damals der Höverhof, bestehend in Haus, Scheune, Hofräume, Ländereien, Wiesen und Holzgewächs zusammen 59 1/2 Morgen, 30 Ruten, 1 Fuß groß; außerdem verblieben bei diesem Hofe noch 8 3/4 Morgen, die vorhin Paulus Jan (Jo. Pauels) und damals Jorris Schorren (von der Neumühle) in Pacht hatten. Er bezahlte in jeder "Schattunge" 9 Gulden 6 Stüber Steuer, an "Zehnten" 10 Faß Roggen und 10 Faß Hafer und 1 Stein Flachs. Auch verblieben diesem Hofe 2 1/2 Morgen Wiese unter Grefrath gelegen mit dem Schatz und Zehnten, der dorten gegeben werden mußte. Er fiel bei dieser Teilung i.J. 1748 an die jüngere Erbtochter Anna Franziska, Baronesse von Bocholtz-Bocholtz, Ehefrau von Adrian Konstantin, Freiherr von Bentinck, deren Sohn, der 1831 verstorbene Freiherr Max von Bentinck, dessen Sorglosigkeit von Mitgliedern seiner Vermögensverwaltung zu seinem Schaden ausgebeutet wurde, auch diesen Hof, wie auch alle seine andern sowohl in Lobberich als anderswo liegenden Güter, noch vor seinem Tode aus Not verkaufen mußte. Auf diese Weise ging auch dieser Hof in Privatbesitz über.

5. Der Gartzhof.

Auch dieser unter dem Namen "Gartzhof" zu Vierhöfen noch bestehende Hof wird in den alten Urkunden nicht erwähnt und kann deshalb nicht

angegeben werden wie seine Vererbung stattfand.

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Wenn Fahne 1) meint, daß der Gartzhof mit dem Breuckelshofe ein und derselbe sei, so ist das ein Irrtum, da diese Höfe, in geringer Entfernung von einander liegend, beide noch heute bestehen. Im Jahre 1748 gehörte der Gartzhof zu den Bocholtzsch'schen Erbgütern. Seine Größe betrug in diesem Jahre mit seinen Ländereien, Holzgewachs und Wiesen 64 1/2 Morgen, 3 Ruten, 5 Fuß, zahlte in jeder "Schattinge" 9 Gulden Steuer, und an die kurfürstliche Rentmeisterei zu Brüggen 11 Viertel Roggen und 11 Viertel Hafer, an "Zehnten" 10 Faß Roggen und 10 Faß Hafer und war "zur Versicherung verbunden" für den "Schatt"(die Steuer) die ein Dorfbent unter Leuth zu bezahlen hat. Bei der Erbteilung der 2 Erbtöchter des 1711 verstorbenen Johann Arnold, Freiherr von Bocholtz, am 17. Juni 1748, fiel er an die ältere Maria Franziska, Freiin von Bocholtz, Ehefrau Wilhelm Ludwig Joseph, Freiherr von Mirbach-Harff, deren Nachkommen denselben aber schon frühzeitig an die Vorfahren der jetzigen Besitzer verkauften.

6. Der Wüstenhof.

Dieser Hof wird in alten Urkunden 1365 "Hof zu Bocholtz", 1546 "Heyholzerhof", 1551 "Hof zu Obern-Bocholtz" und späterhin 1575, 1604, 5, 12 und 1616 "Wüstenhof" genannt. - Dieser Hof wurde auch "Hof der Abtei Pantaleon zu Köln" genannt, und lag in der Hondschaft Bocholtz, hatte Stücke an der Heeresstraße, worunter 2 Morgen an dem "Weingarten", 118 Morgen Ackerland und eine Gewalt im Forste hinter Bocholtz. - Ueber diesen nicht mehr vorhandenen, großen Hof liegen folgende Urkunden vor: Am 28. Juni 1365 beurkundet Heinrich von Krickenbeck, daß er den Hof zu Bocholtz im Kirchspiel Lobberich von der Abtei St. Pantaleon in Köln für 27 Schilling jährlich und erblich in Pacht genommen. Im Jahre 1449 auf St. Laurenz Abend stellen Reinard von Brempt und Johann Holthausen einen Revers über die Inpachtnahme obigen Hofes aus, dabei wird derselbe also beschrieben: Zum ersten 30 Morgen zwischen dem Kirchwege von Niederbocholtz und Röken Heyhoultz Land, ferner 10 Morgen dran schießend; 16 Morgen von dem Hasendorn auf die Heerstraße gehend, 3 Morgen an der Seite des Weges und dem Kamp des Wilhelm von Bocholtz, 11 Morgen an der Heerstraße mit dem Lande des Wilhelm von Bocholtz zwischen dem Wege auf die Kaldestege, 11 Morgen an der Birke zwischen Ober- und Niederbocholtz, 18 Morgen von der Birke auf die Viehstraße zwischen dem Lande des Joahnn Alertz und dem Ober-

Anm 1)Fahne, Bocholtz, Köln, 1863,1.Bd.,Abt.,S288.

bocholtzer Kirchwege, 17 Morgen neben dem Kirchwege bis auf die Lon, zwischen Schmitgens Erbe und Rölken Heyhoultz. Außerdem gehören zu dem Hofe die "Gewalde" im Forste hinter Bocholtz und 2 Morgen zwischen dem "Weingarten" (Haus Wengert) in der Heerstraße.Anpächter mußte jährlich auf St. Andreas 20 rheinische Gulden, jeden Gulden zu 3 Mark 5 Schillinge gerechnet, binnen der Stadt Köln zahlen, ohne daß sie für Schaden durch Krieg, Gewalt, Angst, Brand, Raub, Hagelschlag, Mißwachs, Herrnnot, Herrngebot, Kummer u.s.w. einigen Abzug machen können. Die Anpächter besiegeln die Urkunde, ferner Konrad und Heinrich von Brempt, Söhne des Anpächters Reinard, Heinrich von Krickenbeck, Johann, Herr zu Wickrath, Amtmann der Herrlichkeit Krickenbeck, Reinard von Holthusen und die Scheffen von Lobberich, die auch ihre Urkunde empfangen. 1469 verpachtete die Abtei den Hof erblich für 20 alte Goldgulden an Johann von Bocholtz, gestorben 1473. Später wird dem Kanzler und Rat der Hofkanzlei zu Roermond befohlen, den Hof "der wüste (d.h. der nicht mehr gehörig bestellte und in seinen Wohngebäuden verwüstete) Hof Bocholtz" genannt, zum Besten der minderjährigen Kinder des (1623 verstorbenen) Johann von Bocholtz, des Urenkels des obengenannten Johann von Bocholtz)zu distrahieren und parzellenweise zu verkaufen, wogegen der damalige Abt von St. Pantaleon, Heinrich Spichernagel, (erwählt 1606, gestorben den 3. Mai 1641) protestierte. - Im Jahre 1455 und 1457, in beiden Jahren am 12. Mai, übertragen die Eheleute Godart von Bocholtz und Johanna von Goer ihrem Sohne Peter unter anderem nach ihrem Tode das Gut der Schwester des Godert, mit Namen Margaretha von Bocholtz, gelegen zu Lobberich, mit Namen "den hoff ten oueren boickholt." Am 12. März 1546 belehnen Johann von Bocholtz und Johanna von Dript, Eheleute, den Wilhelm Heyholz mit dem Heyholzerhofe zu Obernbocholtz als Leibgewinnsgut und siegeln mit ihren Oheimen und Mannen von Lehn: Gödart von Bocholtz und Frammych von Holthusen. Am 2. März 1551 verpachten Johann von Bocholtz 1) und Agnes von Galen, Witwe des verstorbenen Wilhelm von Bocholtz ihren Hof zu Obern-Bocholtz auf 8 Jahre an Johann Schyfler. Bei der Teilung der Kinder des Godart von Bocholtz-Ingenhoven und seiner Ehefrau Maria von Buschfeld, am 28. März 1545 erhielt der ältere Sohn Johann von Bocholtz unter anderem auch "einen halben Bauhof in dem oeuer-

Anm. 1)Am 8. September 1541 verpachtet Peter von Bree einen Hof, genannt zu Ratth, im Kirchspiel Breyell, samt Zehnten daselbst, an Johann von Bocholtz.

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boichholtz" zu Lobberich gelegen. In dem Vertrage der Kinder des vorgenannten Johann von Bocholtz-Ingenhoven über die elterlichen Güter am 15. Oktober 1575 erhielt Jelis von Bocholtz-Ingenhoven u.a. auch 1/4 der Abnutzung des "Wüstenhofes;" seine Geschwister Arnold und Johanna von Bocholtz-Ingenhoven erhalten unter anderem ebenfalls 1/4 der Abnutzung des "Wüstenhofes." Jan von Eggenoy und seine Frau Sibilla von Mansfeld, (natürliche Tochter des Kurfürsten Eberhard,) Witwe des Evart (Eduard oder Egbert II.) von Bocholtz, verkauften am 2. Februar 1597 mit Vorwissen des Johann von Bocholtz zu Bocholtz, gestorben 1623, Vormund der Kinder seines verstorbenene Bruders Evat und der Sibilla, dem Dahm von Bocholtz und dessen Ehefrau Deutgen für 900 Thaler Darlehen, womit sie Margaretha von Bocholtz, (ihre Schwiegerin, resp. Schwester des Evart,) Witwe des Jelis von Bocholtz-Ingenhoven, wegen ihres Brautschatzes befriedigen und die Pfandschaft auf Wolfsbusch und Wüstenhof einlösen wollen, eine Rente von 140 Thaler und stellen 30 Morgen Land in Nieder-Bocholtz zu Pfand. (Es ist noch die Quittung von Dreutgen, Willem und Dahm von Bocholtz vorhanden, welche zu Lobberich, am 2. Mai 1616 den Eheleuten Adrian von Erp und Anna von Bocholtz, (letztere Tochter des Evert und der Sibilla von Mansfeld, welche 1616 todt war,) 475 Thaler auf obige Summe quittierten. Am 16. März 1597 vergleicht sich Margaretha von Bocholtz, (Bocholtz)Witwe des Jelis von Bocholtz-Ingenhoven, mit ihrem Schwager Johann Eggenoy, dessen Frau Sibilla von Mansfeld und Johann von Bocholtz zu Bocholtz, Vormund der Kinder des verstorbenen Eduard von Bocholtz (erster Gatte der Sibilla von Mansfeld) wegen 3500 Gulden rückständigen Brautschatzes und der dafür verpfändeten Höfe, Wolfsbusch und Wüstenhof. (Am 8. Dezember 1597 verpfanden Johann von Eggenoy und seine Frau Sibilla von Mansfeld für 200 Thaler, welche Sibilla mit ihrem ersten Manne, Egbert von Bocholtz, dem Peter Grüter schuldig geworden ist und von denen bereits Joachim von Bocholtz (gestorben 1584) Vater Egberts, 100 Thaler erhalten hat, verschiedene Ländereien. Den Akt unterschrieben: Johann Egenoy, Sibilla von Mansfeld, genannt Eggenoy, Margaretha, Johann, Katharina, Karl und Anna von Bocholtz, ihre Kinder erster Ehe. Durch Akt, gethätigt zu Lobberich am 20. Mai 1604, wurde der "Wüstenhof," gelegen im Kirchspiele Lobberich, unter die Testamentserben der Maria von Holtmullen, Witwe Wilhelm von Brempt, gewesenen Drosten zu Straelen (Haus Flaßraedt) geteilt. Er fällt zur Hälfte an ihre beiden Söhne Johann und Engelbert von Brempt (damals Eigentümer des "Hauses Broeck" (Brockerhof) zu Lobberich) und zur anderen Hälfte an Arnold von Bocholtz, gestorben 1624, Witwe des Jakob von Krickenbeck und an Margaretha von Bocholtz, Witwe des Jelis von Bocholtz (Bruder der beiden vorgenannten) gewesenen Drosten des Amtes Krickenbeck und ihre Kinder. Diese letztgenannten 3 Stämme teilen ihre Hälfte weiter unter sich. Die Witwe Johanna von Bocholtz und ihre Tochter Maria von Krickenbeck, verheiratete von Holwich, waren nicht anwesend. Margaretha von Bocholtz, Witwe des Jelis von Bocholtz, hatte ihre Söhne Godert (Gottfried) und Johann von Bocholtz, und ihre Tochter Anna von Bocholtz bei sich. Schuldverschreibung der Anna von Bocholtz an Johann Schiffeler über 100 Gulden gegen Verpfändung des im Kirchspiel Lobberich gelegenen Wüstenhof. Zeugen sind ihre Brüder Godert und Johann von Bocholtz. Der Akt datiert von Lobberich, den 2. Mai 1605. (Diese Anna war 1610 Hofdame bei der Gräfin von Limburg-Gemen, war 1627 verstorben und mit Adolf von Kessel, genannt Roffart, verheiratet gewesen.) In der Eheberedung zwischen Arnold von Bocholtz, Kapitän und Maria von Spee, am 23. Juni 1612, wurde vereinbart, daß Arnold unter anderem auch seinen Anteil vom "Wüstenhof" mit in die Ehe bringen soll.

7. Der Stegerhof.

Dieser noch heute "Stegerhof" genannte, zu Vierhöfen gelegene Hof wird in den Urkunden des "Hauses Bocholtz" i.J. 1432 als bereits im Besitze der Familie von Bocholtz befindlich, zuerst genannt. In der Teilung der Kinder der Eheleute: Johann von Bocholtz zu Burg Bocholtz und Katharina von Brede, am 21. Jul 1432, erhält deren Tochter Katharina von Bocholtz, die später mit Johann von Reyde (Johann von Beisel genannt Reyde) verheiratet war, außer dem "hoff toe broeckel" auch den "hoff ynger Stegen", beide im Kirchspiel Loberich gelegen. Im Jahre 1455 und 1457, in beiden Jahren am 12. Mai, übertragen die Eheleute Godart von Bocholtz zu Ingenhoven, und Johanna von Goor ihrem Sohne Peter (dem Gründer der Bocholtzer Linie zu Haus Brock, Brockerhof, Lobberich) unter anderem nach ihrem Tode, das Gut der Margaretha von Bocholtz, Schwester des Godart, worin außer "den hoff ten oeueren boickholt," auch noch extra das Land, gelegen "an der stegen", mit einbegriffen war. In der Eheberedung zwischen Arnold von Bocholtz-Ingenhoven, Kapitän, und Maria von Spee, am 23.

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Juni 1612 wurde vereinbart, daß Arnold unter anderem auch "noch ahn der stegen twee malder roggen min (weniger) eenen sester" (jährlicher Rente)mit in die Ehe bringen soll. Also war der Stegerhof (zur Zeit Besitzer von der Beeck) schon damals seitens der Familie von Bocholtz in Erbpacht gegeben und später freies Eigentum geworden.

8. Der Köhneshof.

Der Köhneshof war ein Latengut des Hauses Ingenhoven und wird bereits in der Latenrolle des Hauses Ingenhoven, beziehungsweise der Familie v. Bocholtz-Ingenhoven, im Anfange des 14. Jahrhunderts (um 1300) aufgeführt. In den alten Latenbüchern wird er "Conis"-, "Coenis"- oder "Koyenhaus" und "in der Coenis" (Cunos-Haus) genannt und gab jährlich 7 Albus Zins, sowie beim Todesfall als "Gewinngeld" den doppelten Zins. Den "Coenishof" besaß zuletzt der "Gewinnsherr", beziehungsweise die Familie von Bocholtz als Eigentum. Im Jahre 1748 war der "Keunissenhof", bestehend in Haus, Scheune, Ländereien und Holzgewachs, 23 Morgen 28 Ruten groß, bezahlte in jeder "schattinge" 10 Stüber, an zehnte 1 Faß Roggen und 1 Faß Hafer, und von 8 Morgen unter Süchteln gelegen, von jedem Morgen 1 Reichsthaler und 30 Stüber. Bei der Teilung der elterlichen Güter unter die 2 Erbtöchter von Bocholtz am 17. Juni 1748 fiel der Keunissenhof an die jüngere derselben, Anna Franziska Freiin von Bocholtz, Ehefrau des Freiherrn von Bentinck, deren Sohn Maximilian, Freiherr von Bentinck, gestorben im 82. Lebensjahre i.J. 1831, denselben aber zu Lebzeiten aus Not verkaufen mußte.

9.Der Hof zu Sassenfeld.

Ueber diesen Hof, der bereits i.J. 1432 im Besitze der Familie von Bocholtz zu Burg Bocholtz war, liegen nur wenige urkundliche Nachrichten vor, und es scheint daher, daß derselbe schon bald nach der Teilung 1432 in Privatbesitz übergegangen ist.

In der Teilung der Kinder der Eheleute Johann von Bocholtz und Katharina von Brede, am 21. Juli 1472 erhält deren Tochter Guetken (Gudula) v. Bocholtz und deren Ehemann Gerard von Holt den "hoff toe Broichusen geheiten die hoff ynger stegen" in dem Kirchspiele und Gerichte von Straelen gelegen, und den "hof toe sassenuelt" (Sassenfeld) "in den Kirspel von lobbroick" gelegen, beide, mit allen ihren Rechten und Zubehören, als mit ackerland, Wiesen, Holzung, Gulden, Renten und Pächtern, die dazu gehören.

Am 24. Februar 1453 belehnten Godart (Gottfried) von Bocholtz-Ingenhoven, Johanna von Goer, seine Ehefrau und Arnold, ihr Sohn, den Hennecke (Johann Kettelbuiter und utgarden (Lucia) dessen Hausfrau, mit 4 Morgen Ackerland zu Sassenvelt und Kirchpfade zu Broich (Brockerhof); diese 4 Morgen hatte hennecken Breyendoncks und Katharina seine Ehefrau, aus ihrem Gute, genannt Breyendoncksgut, welches sie bewohnten, abgesplissen und verkauft. Jenes Gut war aber dem Hause Ingenhoven zu "Kurmut" verpflichtet, welcher auch durch Ankäufer jährlich bezahlt werden mußte.

10. Der Hof "auf dem Wirdtgen."

Dieser Hof war ein Teil des Hofes Ingenhoven, war jedenfalls früher davon abgesplissen und gehörte 1624 der Familie Bocholtz zu Burg Bocholtz. Am 25. Mai 1624 wurde das Haus, Hof u.,genannt " auf dem Wirdtgen", im Kirchspiel Lobberich gelegen, zwischen Elisabeth von Eyll, Witwe des 1623 verstorbenen Johann von und zu Bocholtz, und den nachgelassenen Kindern der verstorbenen Eheleute Johann von Edelstedt und Margaretha von Bocholtz, geteilt. Letztere unmündige Kinder wurden vertreten durch ihre Vormünder: Jakob Rosentritt (Schwager der Elis.von Eyll.) und Merten an der Stiegen. (Der Vater der vorerwähnten Marg. war: Eduard oder Egbert von Bocholtz, ältester Sohn zu Wolfsbusch, welcher mit Sibilla von Mansfeld, natürliche Tochter des Kurfürsten Eberhard, verheiratet gewesen war; diese war später mit Johann Eggenoy verheiratet und 1616 tot. Eduard war der ältere Bruder Johanns von Bocholtz, des Gemahls der Elisabeth von Eyll.) Am 7. Mai 1629 verkaufte Anna von Grein (greyn) Witwe des Karl von Bocholtz zu Vorlfsbusch (Lobberich,) Namens ihrer unmündigen Kinder, unter Beistand des Caspar von Keverberg einerseits, vor dem Gerichte zu Lobberich, dem Egidius von Bocholtz zu Hove, (Ingenhoven,) Domscholaster zu Lüttich, als Vormund der nachgelassenen Kinder des Johann von und zu Bocholtz und der Elisabeth von Eyl andererseits, den halben Hof Ingenhof oder das Wierdtgen genannt, für die Summe von 3800 Gulden. (Kaspar von Keverberg war der Schwager des Egidius von Bocholtz. Karl von Bocholtz war ebenfalls ein Sohn des vorerwähnten Eduard oder Egbert von Bocholtz. Außer den beiden genannten hatte derselbe noch folgende Kinder:

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Catharina von Bocholtz, verheiratet mit Friedrich von Robohl, Anna von Bocholtz, verheiratet mit Anton von Erp, und Johann von Bocholtz.

11. Antheil des "Hauses Ingenhave."(Ingenhoven.)

Durch Akt, datirt Roermonde, d. 18. Dez. 1679, erteilte König Karl von Spanien, als Herzog von Geldern u., durch landesherrlichen Consens, dem Hans Ulrich von Bex zu Bronsum zum Verkauf folgender Güter: seinen Anteil des Gutes Oederad zu Blodorp im Amte Montfort gelegen, seinen Anteil des Hauses Ingenhave zu Lobberich und seinen Anteil des Wilrehofes zu Erkelenz gelegen. (Die Mutter oder Großmutter dieses war: Margaretha von Bocholtz-Ingenhoven, Schwester des Domherrn Egidius von Bocholtz und des Domherrn Johann von Bocholtz, welcher Ingenhoven an die Bocholtz-Bocholtzer-Lobbericher Linien gab, aber den Bocholtz-Störmede Sucinssionsrecht einräumte, welche um 1620 mit Reinh. von Bey zu Bronsem verheiratet war.)

12. "Die Meynweide."

Dieser etwa 27 Morgen große Komplex Ackerland wird im Jahre 1571 zuerst urkundlich erwähnt. Die Kinder des 1553 verstorbenen Johann von Bocholtz-Ingenhoven, nämlich von diesem die Brüder: Godart, Kanonikus zu St. Johann in Lüttich, Diedrich und Arnold von Bocholtz, leihen laut Akt, datiert Lobberich, den 2. September 1571, zur Abfindung ihrer Schwester Margaretha, welche im Stift Haberstadt bestattet ist, von ihrem Bruder Jelis von Bocholtz 750 Thaler, welche sich dieser in dem letztgeführten Kriege gegen Frankreich, mit Darstreckung seines Leibes und Blutes schwerlich verdient hat und verpfänden ihm dafür 27 Morgen im Glockenschlage von Lobberich gelegen, die "Meynweide" genannt. In der Eheberedung des Arnold von Bocholtz mit Maria von Spee bringt er unter anderem auch seinen "Anteil von 24 Morgen Lands, ungefähr am Hagelkreuz gelegen", mit in die Ehe. Die Erbteilung der Kinder des 1591 verstorbenen Jelis von Bocholtz-Ingenhoven gewesenen Rat und Drosten der Aemter Krickenbeck und Erkelenz und Margaretha von Bocholtz-Bocholtz, (um 1608 gestorben,) mit Namen: 1. Godart von Bocholtz und seine Ehefrau Judith von Gelder, Tochter vom Hause Arcen bei Arcen (Venlo). 2. Johann von Bocholtz, Domherr zu Lüttich und Kanonikus zu St. Johann daselbst. 3. Jelis von Bocholtz, 1615 ebenfalls Domherr zu Lüttich, später Domscholaster und Domdechant daselbst, (letztere Beide auch als Vertreter ihrer abwesenden Schwestern.). 4. Anna von Bocholtz. 5. Maria von Bocholtz und ihr Eheherr Wilhelm von Holthausen. 6. Margaretha von Bocholtz vom 21. Juni 1613 bestimmt: Godart von Bocholtz, als der älteste, bekommt neben seinem adeligen Vorteil den Kamp vor dem Hause Ingenhoven) zu 18 Morgen, 5 Morgen bei dem Hause usw. Johann und Jelis /die beiden späteren Domherren) bekommen die Meynweidt zu 12 Morgen, das Land am Hagelkreuz zu 5 Morgen, vom Merselsbroick die Lehne und Leibgewinn u. Maria bekommt den Hof zu Horst, den 4. Teil des Hofes Wilre zu Swalmen, den 4. Teil des Hofes zu Schiffler, das Land zu Lobberich am "Palmen-Gardt", 6 Malter Roggen von Peter Bese u. Anna und Margaretha bekommen die Erbgüter zu Kirchherten mit dem Hause zu Erkelenz u. Es sind bei der Teilung zugegen: Johann von und zu Bocholtz und Reiner von Holthausen. Noch einmal wird die Meynweide, deren Größe jedoch immer kleiner angegeben wird, erwähnt und zwar in den Bedingungen, unter welchen die Erbgenamen von Bocholtz sich die Erbschaft der Frau Johanna von Bocholtz zum Hove, Witwe des 1553 gestorbenen Johann von Bocholtz-Ingenhoven, geborene von Dript, gestorben 1592, auf dem Hause zum Hove zu Lobberich auf St. Katharina-Abend, den 24. November 1649, geteilt haben. Die Erbgenamen sind: Johann von Bocholtz, Domdechant zu Lüttich und Propst zum hl. Kreuz. Sein Bruder Aegidius (Jelis) von Bocholtz, Domdechant zu Lüttich, war im Mai 1649 gestorben. Joachim von Bocholtz, Egidius von Bocholtz, (der oben erwähnte verstarb, der aber seinen Bruder Johann zum Erben eingesetzt hatte,) Reiner von Bex zu Bronsem und Margaretha von Schade, Witwe des Reiner von Bocholtz zu Störmede. Die zu teilende Masse bestand aus ca. 30 Morgen am Hagelkreuze und 6 Morgen, genannt Meynweide, im Dyckerfelde, welche nach Köpfen geteilt und mit den Stoppeln angetreten sollen, jedoch kann auch gegen Ersatz der Bau- und Saatkosten jeder gleich antreten; an dem, was der Halfmann des Hauses zum Hove unter dem Pfluge hat, sollen diesem die drei Mistjahre, gegen die Pacht ausgehalten werden. Wegen der Einkünfte aus der "Kaetmühle" wurde bestimmt, daß, weil man ihren Wert nicht im Voraus bemessen könne, die Teilung derselben jährlich erfolgen solle. Die Lehne und der Leibgewinn wurden, weil diese stets von den Voreltern beim Stammhause Ingenhoven belassen seien, auch dieses Mal dem Stammherrn Joachim von Bocholtz

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belassen, jedoch mußte er dafür 1000 Gulden in die zu teilende Masse legen und ebensoviel für einen Hof im Lande Kessel. Das "Peschken" im Oberbocholtz ließ man ihm für die darauf haftenden Prozeßkosten. Der Hof Wilre im Kirchspiel Swalmen wurde zum Verkauf bestimmt. (Die zu teilenden Güter lagen in den Gemeinden Lobberich, Swalmen und Kessel.)

Am 29. Oktober 1725 tauschte Gerret Heythausen genannt Bengmanns von Heinrich Arets, Witwer von Immelken (Emilia) Hoenen, wohnend bei seinem Schwiegervater Steven Hoenen, ein Stück Ackerland von 1 Morgen, welcher 1/3 des ganzen Stücks ausmachte, gelegen "op de Minweyde." Diese 3 Morgen zahlten jährlich als Erbpacht 2 1/2 Viertel Roggen an die Mörsische Pfandschaft 1). Am 23. Februar 1726 vertauschten Albert Wolters und Lehn, seine Ehefrau, an Gerret te Heythuysen, genannt Bengmanns, 1 Morgen Land aus ihren 2 Morgen (den obengenannten) "auf der Mynweide", welche sie von ihrer Schwester und Schwiegerin Drutgen Wolters, Ehefrau Peter Einers angenommen haben und welche unter "Mersels Erbpachtland" und zur Mörsschen Pfandschaft gehören. Heythausen überläßt dafür 1 Morgen 8 Ruten und erhält 189 Gulden leicht Geld aus. Der Rentmeister der Mörs'schen Pfandschaft, E. v. Schmitz bestätigt diese Uebertragung zu Lobberich am 23. Februar 1726. Am 9. Februar 1728 vertauschten die Eheleute Heinrich Wolters und Gritgen Peltzers an Gerhard Heythausen, genannt Bengmanns, 1 Morgen Ackerland ( der letzte der oben genannten 3 Morgen) gelegen "op de Minweyde", in Erbpacht gehörend unter die Mörs'sche Pfandschaft aus Merselshof gegen ein anderes Stück Ackerland gleicher Größe. Der Rentmeister der Mörsschen Pfandschaft H. Tauvel bestätigte diesen Vertrag zu Lobberich am 28. Jan. 1728. (Obwohl nicht zur Meynweide, aber doch zur Mörs'schen Pfandschaft gehörig, waren folgende Parzellen: Am 7. März 1726, "beschuldete" Gerhard toe Heythuysen 4 Morgen Ackerland, die Hein und Heinr. Huysers an Jakob Reiners verkauft hatten und zur Mörs'schen Pfandschaft resp. "unter heythuysens und Leuven Erbpachtgüter" gehörten; er erhielt dieselben. Am 8. Oktober verkauften Tisken und Trinken Heienveldts an Enken Heythausen und deren Sohn Jochem 1 1/2 Morgen Land, gehörend zur Mörser Pfandschaft, welche jährlich 11 1/2 Viertel Roggen an diese lieferte. Dies Stück lag am Süchtelner Weg neben Jochem Steger, Gört Mersels, Jakob Reymes,

Anm. 1)Dieses, sowie das folgende dieses Abschnittes nach Urkunden im Besitze des Herrn Gerhard Heythausen auf Bengmannshof zu Lobberich

Peter Crynen und Leonhard Bosch. Der Kaufpreis betrug 500 Gulden. Am 15. Juli 1752 hatte der Rentmeister der Mörs'schen Pfandschaft, H.H. Priovano zu Straelen seine Einwilligung gegeben. Am 23. Juli 1789 kaufte Johann Heythausen von den Erben der Gritgen Reimes 1 Morgen Land aus "Leuwen Pachtland" gehörend zur Mörser Pfandschaft, welches jährlich 23 Viertel Roggen und 1 1/2 Malter Hafer lieferte. Der Anteil des Ankäufers betrug 11 1/2 Viertel Roggen. Der Administrator der Mörs'schen Pfandschaft, J. R. Kohlen zu Lobberich, bestätigte am 21. Juli 1789 den Verkauf.

13. Haeks- oder Haerks-Erbe.

Am 12. Oktober erneuern die Eheleute Friedrich von Robohl und Katharina von Bocholtz, die von ihren sel. Eltern Edward von Bocholtz-Bocholtz und Sibilla von Mansfeld ihrem Oheim Johann von und zu Bocholtz (auf Burg Bocholtz) erteilte Erlaubnis, eine Pfandschaft, welche dem Vater Egbert v. Bocholtz auf das im Dorfe Lobbroich gelegene Haerks-Erbe für geliehene 300 Thaler eingeräumt ist, wieder einzulösen. Durch Akt, gethätigt zu Lobberich am 28. November 1615, verzichten die Eheleute Anton von erp und Anna von Bocholtz (letztere die Schwester der vorgenannten Katharina von Bocholtz) zum Vorteile ihres Oheims und "Möhne" Johann von und zu Bocholtz und Elisabeth von Eyll, Eheleute, auf den 8. Teil des Haeks-Erbe mit Zubehör. (Die nämlichen Eheleute Anton von Erp und Anna von Bocholtz verkauften zu Lobberich am 26. November 1615 2/12 Morgen Ackerland vom Wolfsbusch (Buschhof) an Jenken von der Stiegen. Der Vater der Anna war Eduard oder Egbert von Bocholtz, ältester Sohn zu Wolfsbusch, welcher zuerst Burg Bocholtz besaß, später aber seinem Bruder Johann überließ.) Am 2. Januar 1616, übertrug Sibilla von Mansfeld, jetzt Frau des Jan Egenoy, früher Witwe des Eduard v. Bocholtz, ältesten Sohn zu Wolfsbusch, ihrem Sohne erster Ehe, Karl von Bocholtz, Ehemann Anna von Greyn (deren Kinder 1 Sohn und 5 Töchter) alles Leibzuchtsrecht, welches sie unter dem Glockenschlag von Lobberich hat.

14. Sonstige Notizen über die lobbericher Familie  von Bocholtz.

Wie uns die Aktenstücke des Gräflich von Bocholtz-Alme'schen Archives beweisen, hatten die Kriegsereignisse, Kontributionen u., die von 1588 bis 1615 unsere Gegend hart bedrückten, auch der Familie von Bocholtz so

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zugesetzt, daß dieselbe mehrmals Kapitalien aufzunehmen benötigten war. Es liegen hierüber vor: Kassierte Schuldverschreibung des Johann von und zu Bocholtz (auf Burg Bocholtz) über 200 Thaler an seinen Halfmann Joachim, gegeben Haus Bocholt den 29. Dezember 1604 Ferner: Kassierte Schuldverschreibung des Johann von und zu Bocholtz über 400 Thaler an seinen Halfmann Joachim, gegeben Haus Bocholtz den 18. Juli 1606. Schuldverschreibung des Johann von und zu Bocholtz und Elise von Eyll, Eheleute, über 450 Thaler an Johann Pawels /Pauels), gegeben Haus Bocholtz den 10. Juli 1606. Schuldverschreibung des Johann von und zu Bocholtz und der Elisabeth von Eyll über 975 Thaler an Merten Hamers; geschehen Haus Bocholtz den 10. Juli 1606. Schuldverschreibung der Brüder Johan und Jelis von Bocholtz (Ingenhoven)an Aret Heisten, genannt Sanders, über 400 gemeine Thaler, gegen Verpfändung gewisser zum Hause "in gen Hove" gehöriger Ländereien. Bürgen sind: Johann von Bocholtz zu Bocholtz; geschehen am 6. November 1608. Schuldverschreibung der Anna von Bocholtz (Tochter Egberts und der Sibilla von Mansfeld) an Johann Schiffeler über 100 Gulden gegen Verpfändung des im Kirchspiel Lobberich gelegenen Wüstenhofes; gegeben zu Lobberich den 2. Mai 1605. Johann von Bocholtz in gen Hoff, Domherr zu Lüttich, verpfändete für 300 Lobbericher Thaler, welche er zur Aufnahme seines Bruders Jelis in das Domkapital zu Lüttich verwendet hat, dem Johann Raelkens und Grete, Eheleuten, als Darlehen mehrere Grundstücke am hagelkreuz, welche sie von ihm in Pacht haben, 1615 am 10. April. Beigefügt ist eine Urkunde, worin Jelis von Bocholtz, Domherr zu Lüttich, jene Schuld als die seinige anerkennt. Zeugen dabei sind sein Oheim Johann von Bocholtz und sein Bruder Joachim von Bocholtz, am 1. August 1615. Anton von Erp und Anna von Bocholtz, Eheleute, (letztere Tochter Eduards von Bocholtz und Sibilla von Mansfeld) übertrugen dem Jakob Hegholtz und dessen Frau Neilleken 38 Morgen Land im Nieder-Bocholtz, die ihnen durch das Loos zugefallen sind. Der Kaufpreis für den Morgen betrug 130 Thaler, den Thaler zu 30 Stüber gerechnet, und ein Hengst, den die Verkäufer aus den Hengsten des Kirchspiels Lobberich wählen können und Ankäufer bezahlen müssen. Möchte das Land "beschüttet" werden, so soll der "Beschütter" den Kaufpreis zurückzahlen, und außerdem als Kopfstück, als Gottesheller, Leichkauf, wie gebräuchlich, sowie Auftrag- und Schreibgebühr ihnen entrichten und die letzte Erndte folgen lassen, 1615. Kassierte Schuldverschreibung des Johann von und zu Bocholtz und seiner Frau Elisabeth von Eyll an Johann Pawels (Pauels) über 533 Reichsthaler, gegen Verpfändung von 3 Morgen Acker im neuen Bocholtzer Felde; gegeben Haus Bocholtz den 10.Juli 1616. Johann von und zu Bocholtz und Elisabeth v. Eyll, Eheleute, erteilen dem Kryn Bosch ein Schuldbekenntnis über 200 brabanter Gulden, gegeben auf Haus Bocholtz den 26. November 1616. Vor dem Gerichte zu Lobberich überträgt Karl von Bocholtz ( der Sohn Eduards und Sibilla von Mansfeld) seinem Vetter Johann von und zu Bocholtz und dessen Schwager Jakob Rosentritt, als Vormündern der Kinder, welche weiland Johann von Edelstedt und Margaretha von Bocholtz (Schwester Karl's gestorben 1610), Eheleute, nachgelassen haben, das Recht auf die Leibzucht, welches seine Mutter Sibilla von Mansfeld an der unmündigen Kinder Güter gehabt hat. Geschehen Lobberich den 31. Mai 1618.

Reinhard von Bexs, seine Ehefrau Margaretha von Bocholtz-Ingenhoven und deren Schwager Wilhelm von Houlthausen (sämtlich Kinder und Schwiegerkinder Jelis von Bocholtz-Ingenhoven aus dessen Ehe mit Margarethe von Bocholtz-Bocholtz) quittiert dem Johann von und zu Bocholtz-Bocholtz (ihrem Oheim) als Vormund der nachgelassenen Kinder der Eheleute weiland Johann von Edelstedt und der Margaretha von Bocholtz (ihrer Nichte) über ihre Quote, herrührend aus dem Prozeß gegen weiland Edward von Bocholtz (ihrem Oheim). Gegeben "Haus Bocholtz", den 16. Januar 1620. Johann von Uitmann (Oitmanns) welcher sich vor einem Jahre mit Anna Amalie, nachgelassener Tochter weiland Johann Wirich Heterich's von Edelstedt und der Margaretha von Bocholtz verheiratet hatte, hat durch Schreiben, datiert Ottweiler, den 6. Oktober 1628, das Gericht zu Lobberich, Namens seiner Frau und deren Schwester Margaretha Dorothea von Edelstedt, ihm Aufschluß über die Güter zu geben, welche deren Mutter Margaretha von Bocholtz, Tochter Edwards, daselbst ererbt hatte.

Am 22. November 1582 verkaufte Johann von Bocholtz, gestorben 1623 zu Burg Bocholtz, Sohn von Joachim von Bocholtz und Margaretha von Pollart, sein Lehngut von 50 Morgen, gelegen zu "Margen herten" für 920 Goldgulden an Harman Smets. Karl von Bocholtz, (Sohn Eduard und Sibilla von Mansfeld) und Anna von Greyn, Eheleute, verkaufen ihrem Neffen Joachim von Bocholtz-Ingenhoven 2 1/2 Morgen Land, im Kirchspiel Lobberich gelegen, für 500 Goldgulden. Diesen Kauf genehmigen Goddart

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von Bocholtz zum Hove und Judith von Gelre, Eheleute, am 26. Januar 1622. Karl von Bocholtz und Anna von Greyn, Eheleute, heben den Rechtsstreit mit ihrem Oheim Johann von und zu Bocholtz auf, nachdem dieser ihnen eine Abschrift der Bruderteilung zwischen ihm und ihrem Vater Edward von Bocholtz übersendet hatte. Geschehen zu Lobberich, den 14. Mai 1622. Karl von Bocholtz und Anna von Greyn, Eheleute, bevollmächtigen Peter Kochs die Uebertragung des Landes auf ihren Oheim Johann von und zu Bocholtz zu bewirken, worüber sie am 22. Juli 1622 eine Handschrift ausgestellt haben. Gegeben zu Lobberich, den 5. September 1622. Karl von Bocholtz und Anna van Greyn, Eheleute, verzichten feierlich zu Gunsten ihres Oheims Johann von und zu Bocholtz, auf den Prozeß, welchen sie wegen der am letzten Januar 1585 zwischen Edward von Bocholtz und obigem Johann von Bocholtz aufgerichtetem "Magenscheid", angehoben hatten. Geschehen zu Lobberich, am 24. September 1622. Dieser Verzicht wurde am 29. Juli 1623 vor dem Gericht zu Lobberich wiederholt. Jelis von Bocholtz-Ingenhoven, Domherr zu Lüttich, leiht von Friedrich zum Broich 400 Thaler und verpfändet ihm dafür 4 Morgen Erblandes, im Kirchspiel Lobberich gelegen. Geschehen auf "Haus Bocholtz", den 12. Mai 1623. (Am selben Tage verpachten zu Lobberich die Brüder Johann und Jelis von Bocholtz zum Hove, beide Domherren zu Lüttich, gewisse Ländereien.). Zu Vorgesagtem ist noch nachzutragen: Jenneken (Johann) Schiffeler bezeugt vor den Scheffen des Kirchspiels Lobberich, daß Joachim von Bocholtz-Ingenhoven mit seinen Schwestern Anna und Maria von Bocholtz, von ihrer Mutter Tode ab bis über die Jahre 1608 und 1609 wegen der nachgelassenen Güter abgerechnet und den Rest der Einnahme seinem Oheime Johann von Bocholtz-Bocholtz überliefert hat und daß darin der Anteil der beiden Brüder zu Lüttich Johann und Jelis, wie auch der Margaretha enthalten gewesen ist. Dasselbe bezeugt auch Goddart von Bocholtz, Bruder obiger Geschwister. Akt gethätigt zu Lobberich, den 2. November 1613.

Der vorerwähnte Karl von Bocholtz hatte außer 1622 resp. 1623, sich bereits 1613 mit seinem Oheim Johann von Bocholtz-Bocholtz verglichen, denn wie uns ein Aktenstück, datiert Lobberich, den 28. Dezember 1613, besagt, genehmigte an diesem Tage Karl von Bocholtz den "Magenscheid" seiner Eltern Edward von Bocholtz selig und Sibilla von Mansfeld mit seinem Oheime Johann von und zu Bocholtz, worin sein Vater unter dem 21. September 1575 und 25. Januar 1585 sein Primogeniturrecht auf das Stammhaus Bocholtz seinem Bruder, dem genannten Johann von Bocholtz abgetreten hat. Es scheint also, daß Karl später anderen Sinnes geworden, da man sich 1622 über denselben Punkt nochmals einigte.

15.Imekott.

Am 19. Juni 1607 belehnte Johann von Bocholtz zu Bocholtz im Beisein seiner Lehnsmannen, den Johann Theisen mit Haus und Hof und 9 Morgen Land "auf gen Imekott", welche vom Hause Bocholtz lehnrührig sind und in Folge Vertrag des Joachim von Bocholtz, Vater des Johann, mit Rheisen vom Jahre 1556 mit 6 Gulden "verhergewedet" werden müssen. Mit demselben Lehen wurde später belehnt: Peter Gelis durch Arnold von Bocholtz, im Beisein von Joachim von Bocholtz-Ingenhoven und Arnold Egbertz als Lehnsmannen, am 9. Juni 1641. Immenkott lag halbwegs zwischen den sog. "Vierhöfen" und dem Köneshofe. Noch heute heißt die Stelle in de Flurkarte "Immenkath".

16.Struks-Gut.

Johanna von Dript, Witwe von Johann von Bocholtz (Ingenhoven) und ihre Söhne, die Brüder: Goedert, Diedrich, Gysbert, Arnold und Jelis von Bocholtz, für sich und ihre abwesenden und minderjährigen Geschwister, verkaufen dem Johann von Lint die Leigewinnsgerechtigkeit an den Hof zu Lint, (Boisheim) sowie solche seither zu "In gen Hove", dem Hause der Verkäufer, gehört hat. Es siegelten: Die Witwe, ihr Bruder Diedrich von Dript und der Oheim Reinhard von Bocholtz, Abt zu Corvey, 1563, am Tage Jakobi Apostel, den 25. Juli. Am selben Tage verkaufen dieselben Verkäufer an Johann Berthen und dessen Frau Katharina 2 3/4 Morgen Landes aus Strunks-Gut (Struks-Gut) zu Lobberich, und außerdem noch 14 Morgen für einen Erbzins. Es siegelten dieselben Personen.

17. Hebben-Gut.

Am 30. November 1644 belehnte Arnold von Bocholtz zu Bocholtz, im Beisein von Gert Ven und Harmen Hebbin, seinen Lehnsmännnern, Wilhelm Theunies mit 3 Morgen Land aus "Hebben-Gut" bei Lobberich, Lehen vom Hause Bocholtz. Gilles Werner, Freiherr von Bocholtz (Gest. 1696) investierte Wilhelm Theunis mit demselben Lehne am 27. April 1692.

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18. Haus im Dorfe Lobberich.

Johanna von Bocholtz, Witwe von Krieckenbeck, kaufte am 30. Juni 1604 für 620 leichte Thaler von Paul Heyholz ein Haus im Dorfe Lobberich. Johanna von Bocholtz, Tochter des Hauses Ingenhoven und Schwester des 1591 verstorbenen Jelis von Bocholtz, heiratete Jakob von Krickenbeck; sie starb am 18. Mai 1624.

19. Ebberts-Haus im Dorfe Lobberich

Das sogenannte Ebberts-Haus (Egberts, Ebbertz-Haus) am Markte besteht noch heute; es war im letzten Viertel des jetzt verflossenen Jahrhunderts bewohnt vom Eigentümer Rentner Nikolaus Königs, welcher 1889 starb. Nach dessen Tode ging es durch die Erbfolge an H. Straeten zu Wankum über. Ueber dieses Haus und seine früheren Besitzer sind noch folgende Nachrichten erhalten: Bereits i.J. 1644 wird dasselbe Ebbertshaus genannt. Ebberts-Haus und -Hofraum wird in der Latenrolle des zum Hause Ingenhoven gehörigen Latenbuches um 1630 also beschrieben: Es lag zwischen Meister Rembold Bolten und Goerdt Sassenfeld an dem gemeinen Platze (Markt), und wurde das Gut andererseits von Kirchhofshaus an der gemeinen Straße begrenzt. Es gab 4 1/2 Albus Zins und 2 Hühner, ferner von 2 Morgen Land am Mühlensteeg 71/2 Heller Zins. Behandigt damit wurden: Peter von Bocholtz, Egbert von Bocholtz, Eugen, Hausfrau des Jan an der Stegen, Tönis Eggbertz, Peter von Bocholtz und dessen Frau Grietgen von Wevelinghouen, dann Arnold Ebbertz und seine Descendenz bis 1728. Im Jahre 1822 war es im Besitze der Eheleute Johannes Dammer und Anna Margaretha Eberts, genannt Nooten, den Großeltern des vorgenanten Nikolaus Königs.

Im Gräflich von Bocholtz-Alme'schen Archive befindet sich noch das Konzept zu einer Erbteilung der Eheleute Egbert von Bocholtz und seiner Frau Guy unter ihre Kinder Peter, Enneken und Dreutgen, vom Jahre 1600.

Am 20. Juni 1601 bevollmächtigten die Erbgenamen von Odendal den Peter von Odendal, Ratsherr zu Köln, einen Akt über den Verkauf eines "Kämpchen" im Kirchspiel Lobberich an die Eheleute Peter von Bocholtz und Margaretha von Weuelinckhouen (Wevelinghoven)zu vollziehen.

Die auf diesem Gute wohnende Familie v. Bocholtz läßt sich noch vollständig nachweisen Es waren:

Peter von Bocholtz, der Bastart, 1557 (wohl ebenfalls ein natürlicher Sohn des 1536 verstorbenen Eduard Egbert I. von Bocholtz zu Burg Bocholtz), Vormund der Kinder Ritt, kommt oftmals als Scheffen vor, starb 1575, besaß ein Haus im Dorfe Lobberich mit 2 Morgen Land an der Mühlenstiege und war verheiratet mit Enken. Ihre Kinder waren:

  1. Geret von Bocholtz; und

  2. Egbert von Bocholtz; kommt 1575 mit seinem Sohne vor, war 1597 Scheffen und heiratete Gui R. Im Jahre 1600 teilte er sein Gut unter seine Kinder und starb zu Lobberich am 10.Oktober 1626. Sein daselbst noch vorhandenes steinernes Grabkreuz besagt: "Anno 1626 den 10. October starb der Erbar und Fromer Ebbert von Bocholt usw." Kinder dieser Eheleute waren:

  3. Peter von Bocholtz, 1575 und 1605 behandigt, heiratete Grietgen von Weuelinghouen, welche 1605 mitbehandigt wurde;

  4. Enkgen von Bocholtz, 1601; und

  5. Dreutgen von Bocholtz, 1601.

20. der "von Oeyen'sche" Hof zu Lobberich

Der auf dem "Hause Duyckerhof" (auch Dückershof genannt) zu Busch bei Leuth am 5. Febr. 1742 im 88. Lebensjahre verstorbene Seger Wilhelm von Oeyen besaß ebenfalls einen Hof in der Gemeinde Lobberich. Wie derselbe in den Besitz der Familie von Oyen gekommen, ist mir nicht bekannt. Bei der Teilung der elterlichen Güter, am 18. Mai 1761 fiel dieser Hof dem Besitzer des Dückershof, Johann Nikolaus Ernst von Oeyen zu, der aber schon im 65. Lebensjahre, am 7. März 1763 starb. Wie lange der Hof zu Lobberich noch im Besitze seiner Kinder und Enkel geblieben, ist mir nicht bekannt, am Anfange des vorigen Jahrhunderts war er nicht mehr im Besitz der Familie von Oeyen.1)

Anm. Zum (ehemaligen) Kollegiatstifte Rade zu Süchteln, dessen Kirchlein der heiligen Baldina gewidmet war (1220 gegründet, zur Zeit der französischen Regierung aufgehoben und abgebrochen,) gehörten von alters her 16 sogenannte Laten- oder Curmutsgüter. Ihren jährlichen Zins hatten die Laten oder Besitzer dieser Höfe auf St. Nikolai zu entrichten, an welchem Tage sie von dem Kanonikus nach alter Gewohnheit, zu einem gemeinsamen Essen eingeladen wurden, dessen Kosten die vier Kanoniker, jeder mit 30 Stüber zu zahlten hatten. Bei Todesfall mußte die Uebertragung an den Erben, der Ausgang und die "Behandigung" vor zwei Lat-Schöffen und einem Kanonikus geschehen, widrigenfalls die Erben in Curmutsstrafe verfielen. Den Latenherren stand in diesem Falle das Recht zu, aus der Hinterlassenschaft das beste Stück sich zu "churen" auszuwählen. Von diesen 16 Gütern lagen zwei in der Gemeinde Lobberich und zwar:

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21. Das "von Stallberg'sche Gut "in gen Winkel"

Ob wir in diesem Gute den noch heute bestehenden großen "Stalberghof"1) (auch "Mühlenhof") vor uns haben, wage ich nicht zu entscheiden. An urkundlichen Nachrichten über das "Gut in gen Winkel" sind mir folgende vorgekommen: Nach dem Jahre 1529 lebte auf dem Gute "Tüschenmölen", (so genannt, weil es zwischen zwei Mühlen lag) zu Leuth Johann von Stalbergen und nach dessen Tode sein Sohn Jasper von Stalbergen 1567. Jasper von Stalbergen lebte noch i.J. 1616; er hatte 2 Töchter, Maria und Arionora, welche am 12. Juli 1578 mit Honselershof zu Wankum behandigt wurden. Sein Bruder Johann von Stalbergen, Doktor der Rechte und Drost oder Amtmann von Krickenbeck (1569-1581) und Erkelenz verheiratet mit Arionora von Linden, war 1555 in Grefrath Geerbter und 1556 in Leuth auf Tüschenmölen ansässig; er kaufte am 3. Juli 1573 das "Grefengut in gen Winkel" nebst der dazu gehörenden "Moelenpacht" zu Lobberich von den Eheleuten Johann von Erp, genannt Warrenborg und Anna von Baerlo. Diese Eheleute hatten das Gut am 15. Juni 15.. von Balthasar von Streithagen und dessen Ehefrau Hesser von Baerle und von Johann Poellart und dessen Ehefrau Otta von Baerle angekauft. ...von Stalbergen, Sohn des Schultheißen Franz von Stalbergen, wurde 1541 mit "Stalbergerhof" unter Herongen behandigt. Er hatte einen Bruder Johann und eine Schwester Elisabeth, welche mit Johann von Heithausen vermählt war. Ein Johann von Stalbergen besiegelt 1483 den Heiratsvertrag zwischen Wilhelm von Baerle und Gottfrieda Mercator. Doktor Leonhard von Stalbergen war 1591 Rat des Hofes zu Roermonde. Adam von Stalbergen besaß i.J. 1616 in Lobberich 28 Morgen Land.

Anm. Brackelmanns-Gut zu Lobberich, gab jährlich zwei Heller Cölnisch Zinsen; und Hormeshof zu Lobberich gab zwei Albus Cölnisch jährlich an Zins.

1) Stalbergshof wird bereits i.J. 1650 unter die Haupthöfe Lobberich's gezählt. Eigentümer zur Zeit Erben Mühlen, Pächter Friedrich Gartz.


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Link Siebzehntes Kapitel: die kirchliche Zugehörigkeit Lobberichs